Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB sind für die von uns übernommenen Arbeiten verbindlich und stets geltender Bestandteil unserer Verträge.

Für die Elmauer Institute
Stand 2016

1. Geltung und Abweichungen

  1. Die folgenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen Auftraggeber und elmauer institute.
  2. Abweichungen von diesen AGB und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von elmauer institute ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
  3. Soweit Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutz-Gesetzes bzw. des Verbraucherschutz-Gesetzes abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieser Gesetze den folgenden AGB vor. 

2. Angebote und Nebenabreden

  1. Die Angebote der elmauer institute sind, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, freibleibend hinsichtlich aller Daten einschließlich des Honorars.
  2. Enthält ein Angebot der elmauer institute Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten die Änderungen als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
  3. Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3. Auftragserteilung

  1. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus Angebot, Vertrag und diesen AGB.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die elmauer institute um Gegenstand des betreffenden Vertragsverhältnisses zu werden.
  3. Die elmauer institute verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
  4. Die elmauer institute können zur Erfüllung des Vertrags Dritte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der elmauer institute Aufträge erteilen.

4. Gewährleistung und Schadenersatz

  1. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistungen oder Teilleistungen zu erfolgen hat.
  2. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden sind durch die elmauer institute innerhalb angemessener Frist, die im Allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, auszuführen. Ein Anspruch auf Schadenersatz für Schäden aus Verspätung kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
  3. Die elmauer institute erbringen ihre Leistungen mit der von einem Fachmann zu erwartenden Sorgfalt.

5. Rücktritt vom Vertrag

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigen Grund zulässig.
  2. Bei Verzug der elmauer institute mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen. Für alle bis zum Rücktritt erbrachten Arbeiten behalten die elmauer institute den Anspruch auf das anteilige Honorar.
  3. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkung, der die Durchführung des Auftrags unmöglich macht oder erheblich behindert, sind die elmauer institute zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  4. Sind die elmauer institute zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, so behalten sie den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers.

6. Honorar und Fälligkeit

  1. Sämtliche Honorare der elmauer institute in Österreich und Deutschland sind mangels abweichender Angaben in Euro erstellt. Arbeiten des elmauer institute – Kanada die in Kanada beauftragt und ausgeführt werden sind mangels abweichender Angaben in Can$
  2. In den angegebenen Honoraren ist die Umsatzsteuer nicht enthalten. Diese ist vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen.
  3. Eine Kompensation der Honorare mit Gegenleistungen ist unzulässig.
  4. Soweit durch die elmauer institute nicht schriftlich anders bestätigt oder angeboten ist das Honorar in Raten fällig. Dabei ist zum Abschluss des Vertrages eine Abschlagszahlung von 30 Prozent des Honorars fällig. Eine zweite Rate von 50 Prozent ist zur Vorlage eines Entwurfs bzw. eines Zwischenberichts fällig. Die Abschlussrate von 20 Prozent ist bei Abnahme der Leistung fällig. Ist bei der vertraglich vereinbarten Leistung kein Zwischenbericht vorgesehen, so teilt sich die zweite Rate im Verhältnis 50% zu 50% auf die Raten zu Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung.
  5. Sämtliche Nebenkosten (Spesen, Reise- und Übernachtungskosten, Materialaufwand, etc.) sind, soweit nicht eine pauschale Abgeltung schriftlich durch die elmauer institute bestätigt wurde, nach angefallenem Aufwand zu erstatten. Die Erstattung erfolgt auf gesonderte Rechnung oder im Rahmen der Honorarrechnungen.
  6. Sämtliche Rechnungen der elmauer institute sind binnen zwei Wochen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, soweit durch die elmauer institute keine andere Zahlungsfrist schriftlich bestätigt wurde. Für die Erfüllung der Frist gelten das Datum der Rechnung und der Eingang auf dem Konto der elmauer institute. Zahlungen, die nach Fristablauf eingehen, sind mit Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Überziehungszinssatz der im Vertrag angegebenen Bankverbindung zu verzinsen.

7. Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der elmauer institute – Deutschland ist D-85399 Hallbergmoos.
  2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der elmauer institute – Österreich ist A-6600 Reutte/Tirol.
  3. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen der elmauer institute – Kanada ist Vancouver, BC, Kanada. 

8. Geheimhaltung und Veröffentlichungen

  1. Die elmauer institute verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber vertraulich erteilten Informationen.
  2. Die elmauer institute geben nach den gesetzlichen Bestimmungen für Mediation über keine in Mediationsverfahren erhaltenen Informationen Auskunft.
  3. Die elmauer institute sind berechtigt für Zwecke der Werbung allgemeine Angaben über erhaltene Aufträge zu verwenden und den Auftraggeber bei erteilten Aufträgen zu nennen.
  4. Die elmauer institute sind berechtigt für Zwecke eigener Forschung sämtliche Daten aus erhaltene Aufträgen zu verwenden. Die elmauer institute tragen bei Veröffentlichung oder Weitergabe aller verwendeten Daten dafür Sorge, dass diese keine Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen enthalten. Unternehmens- oder personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben.

9. Schutz geistigen Eigentums

  1. Angebote, Projektskizzen, Analysen, Berichte, Informationsmaterial, planerische Unterlagen und dergleichen der elmauer institute sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der elmauer institute zulässig; ebenso die Weitergabe an Dritte oder die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Empfänger selbst. Eine pauschal auf einen Auftrag bezogene Zustimmung kann bei Vertragsabschluss gewährt werden, diese Zustimmung hat schriftlich zu erfolgen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei sämtlichen Veröffentlichungen, Nutzung in anderen Werken und Bekanntgaben auf die Urheberschaft hinzuweisen und den Namen (elmauer institute, mit Autoren) anzugeben.

10. Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für alle aus Verträgen zwischen Auftraggeber und elmauer institute entstandenen Streitigkeiten ist vor dem Anrufen der Gerichte ein Mediationsverfahren einzuleiten, das die Streitigkeit einvernehmlich beilegt. Erst nach dem Scheitern dieser Mediationsverfahrens sind Gerichtsverfahren zulässig.
  2. Für Verträge zwischen Auftraggeber und dem elmauer institute mit Sitz in Hallbergmoos kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist München.
  3. Für Verträge zwischen Auftraggeber und der Vertretung der elmauer institute in Reutte kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Innsbruck.
  4. Für Verträge zwischen Auftraggeber und dem elmauer institute mit Sitz in Vancouver kommt ausschließlich kanadisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Vancouver.

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