Öffentliche Beteiligungsverfahren

Öffentliche Beteiligungsverfahren sind bei großen Infrastrukturvorhaben als Methode zur Einbindung von zahlreichen Interessen gut etabliert, etwa bei dem Ausbau von Verkehrsinfrastruktur wie Autobahnen, Flüssen, Flug- und Bahnhöfen oder auch bei geplanten Großveranstaltungen wie z.B. Olympiaden.  Zunehmend werden solche Beteiligungsverfahren auch für Entscheidungen auf der Ebene von Kommunen und Landkreisen, oder von Fachbehörden bei der Einrichtung von Schutzgebieten und anderen Naturschutzvorhaben in Erwägung gezogen. Ohne Frage haben sich die gesellschaftlichen Erwartungen zu hoheitlichen Entscheidungen in den letzten Jahrzehnten deutlich weiterentwickelt. Was früher politischen Entscheidungsträgern oder akademischen Experten überlassen wurde, das soll heute allgemein verständlich erklärt und offen diskutiert werden. Das bringt in manchen Situationen einen zusätzlichen Anfangsaufwand, aber auch die große Chance Bürger und Interessengruppen zu gewinnen und in die Umsetzung einzubinden. Damit kann am Ende eine insgesamt zügigere Verwirklichung komplexer Vorhaben erreicht werden. Wer die Folgen eines politischen Alleingangs riskiert, der zahlt meist einen hohen Preis. Das Bild gleicht sich von der umstrittenen Neugestaltung des Stuttgarter Bahnhofs bis zu vielen Schutzgebieten, die im Streit mit ihren direkten Nachbarn wertvolle Energie verlieren.

Worin liegt der Nutzen öffentlicher Beteiligungsverfahren? Der Gewinn liegt in der gesteigerten Akzeptanz für die Entscheidung, der positiven Wahrnehmung der Entscheidungsträger, dem verringerten Risiko von Verzögerungen durch nachfolgende Gerichtsverfahren und nicht zuletzt dem reduzierten Risiko von Fehlinvestitionen. Politische Entscheidungen werden stets aus der Perspektive von betroffenen Interessen kommentiert und interpretiert. Die Interpretation beruht dabei auf wenigen und gut bekannten Faktoren; interessanterweise geht es vor hier allem um den Prozess und eine Fairness in der Entscheidungsfindung und nur zum geringeren Teil um das letztliche Endergebnis. Es kommt darauf an dass ein ausreichendes Maß an Dialog erlaubt wird, dass die im Dialog eingebrachten Beiträge angehört und berücksichtigt werden, und am Ende klar gesagt wird, warum eine bestimmte Entscheidung getroffen wurde. Dabei reicht es nicht mehr aus jegliche Bedenken von Interessengruppen pauschal mit dem Vorrang von Arbeitsplätzen oder dem Gemeinwohl zu kontern – vielmehr müssen die Bedenken skalenspezifisch beantwortet werden. Bürger und Interessengruppen verstehen, dass es nicht alleine um ihre eigene Perspektive gehen kann. Sie erwarten aber, dass ihre Perspektiven bei der Entscheidungsfindung eingeflossen sind und in der Begründung von Entscheidungen behandelt werden. Das scheint uns letztlich doch eine gute Nachricht für politische Entscheidungsträger zu sein:  Die Qualitätskriterien für eine als fair und akzeptabel empfundene Entscheidung sind bekannt. Diese bekannten Kriterien zu vernachlässigen ist ein vermeidbarer Produktionsmangel.

Für wen sind öffentliche Beteiligungsverfahren interessant? Grundsätzlich sind sie erfolgversprechend für politische Entscheidungsträger und Fachbehörden auf allen Regierungsebenen, von Kommunen, Landkreisen, Regierungsbezirken, bis zu Bundesländern und Bundesbehörden. Beteiligungsverfahren nehmen politischen Entscheidungsträgern und Fachbehörden keine hoheitlichen Funktionen ab. Im Gegenteil, sie stärken deren Position. Die Zuständigkeit für die Entscheidung bleibt gleich. Was sich für den Entscheidungsträger zum Ersten verbessert ist die Qualität seiner Information und damit wohl letztlich auch die Qualität der Entscheidung. Es kommt aber noch ein zweiter Vorteil zum Tragen: das Verständnis bei allen Beteiligten wächst durch den Dialog. Wenn eine komplexe Interessenlage auch auf der Seite einzelner Interessengruppen besser verstanden wird, dann werden taktische Interventionen von Interessengruppen unwahrscheinlicher und wegen der Interaktion mit anderen Interessen für den Entscheidungsträger leichter beherrschbar.

Wir übernehmen die Planung und Durchführung von öffentlichen Beteiligungsverfahren und beraten Entscheidungsträger über Methoden, Aussichten und Risiken. Für den Erfolg von öffentlichen Beteiligungsverfahren ist ein klarer Rahmen wichtig: Was kann kreativ diskutiert werden kann und was nicht? Wo gibt es Entscheidungsspielräume und wo nicht? Welche Themen sind interessant für den Kontext, aber nicht Teil einer Entscheidung? Wir helfen Auftraggebern alle diese Aspekte im Vorfeld zum öffentlichen Beteiligungsverfahren abzustimmen. Ebenso beraten wir Auftraggeber bei der Bewertung und Beantwortung der im Beteiligungsverfahren aufgenommenen Beiträge – insbesondere wie Bedenken skalenspezifisch beantwortet werden können.

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